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Die AfD Rei­ni­cken­dorf bejaht grund­sätz­lich den Gedan­ken des offe­nen Voll­zu­ges um Straf­tä­ter nicht lebens­läng­lich aus der Gesell­schaft aus­zu­schlie­ßen, son­dern nach der Ver­bü­ßung Ihrer Stra­fe wie­der in die Gesell­schaft ein­zu­glie­dern. Des­halb macht es Sinn, bereits vor dem Ende der Stra­fe die­sen Per­so­nen­kreis aus der Haft zeit­lich begrenzt zu ent­las­sen, damit sie sich um eine Woh­nung, alle ande­ren not­wen­di­gen For­ma­li­en und ggf. einen Arbeits­platz küm­mern können.

Anders ver­hält es sich bei Men­schen bei denen Gerich­te nach medi­zi­ni­scher Begut­ach­tung die lebens­läng­li­che Siche­rungs­ver­wah­rung nach Ver­bü­ßung der eigent­li­chen Stra­fe ver­hängt haben.

Dies sind Men­schen die schwe­re und schwers­te Straf­ta­ten gegen das mensch­li­che Leben began­gen haben. Men­schen, die auf­grund einer beson­de­ren per­sön­li­chen Dis­funk­ti­on eine aktu­el­le Gefahr für die Gesell­schaft darstellen.

Rich­tig ist, dass das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ent­schie­den hat, dass Siche­rungs­ver­wahr­te von „nor­ma­len Gefan­ge­nen“ getrennt unter­zu­brin­gen sind, nicht aber, dass sie in den offe­nen Voll­zug kommen.

Nur der Ber­li­ner Jus­tiz­se­na­tor hat im Gegen­satz zu allen ande­ren Bun­des­län­dern die Initia­ti­ve ergrif­fen, die­sen Per­so­nen­kreis in den offe­nen Voll­zug in ein offe­nes Haus am Rei­ni­cken­dor­fer Bern­hard-Lich­ten­berg-Platz zu entlassen.

Gera­de das Umfeld am Bern­hard Lich­ten­berg Platz, die nahe Kita, die Mög­lich­kei­ten mit ver­schie­dens­ten Ver­kehrs­mit­teln zu flie­hen, die dort woh­nen­den schutz­lo­sen Men­schen spre­chen dafür, die­ses nicht zu machen.

Auf­grund der bereits bestehen­den hohen Anzahl an Voll­zugs­ein­rich­tun­gen in Rei­ni­cken­dorf, ist es dar­über­hin­aus ins­ge­samt nicht sinn­voll, ein sol­ches Model­pro­jekt in Rei­ni­cken­dorf anzusiedeln.

Dazu der Direkt­kan­di­dat der AfD in Tegel Süd ROLF WIEDENHAUPT: Ich kann die Sor­ge der Anwoh­ner in Tegel völ­lig ver­ste­hen, dass eine Unter­brin­gung in einem „offe­nen Haus“ sub­jek­tiv als Bedro­hung wahr­ge­nom­men wird; ich hal­te es dar­über­hin­aus aber auch objek­tiv für eine bedroh­li­che Lage.

Des­halb plä­die­re ich für eine Rück­nah­me der Ent­schei­dung des Justizsenators.

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